Die seit dem Jahr 2009 gültige Satzung wird ab 1. September 2021 durch eine neue Friedhofssatzung abgelöst. Diese regelt die Nutzung des Friedhofs und beinhaltet die aktuellen rechtlichen Vorschriften und Regelungen.
Neben der Friedhofssatzung wird auch die Gebührenordnung angepasst.
Als neue Berechnung für einen kostendeckenden Friedhofsbetrieb ergeben sich jährliche Gebühren von
Einzelgrabstelle 40,00 Euro (bisher 20,00 Euro)
Doppelgrabstelle 80,00 Euro (bisher 40,00 Euro)
Urnengrabstelle 40,00 Euro (bisher 20,00 Euro).
Neben diesen Kosten wird noch eine Leichenhausgebühr von 45,00 Euro bei einer Beerdigung erhoben.
Die vom Bestattungsinstitut erhobenen Gebühren bleiben weitgehend unverändert und können jederzeit eingesehen werden.
Die neuen Gebühren werden nicht rückwirkend erhoben, sondern bei neuen Gräbern bzw. nach Ablauf der Liegefrist (bisher: 12 Jahre, neu: 15 Jahre)! Wie üblich werden die Grabnutzungsberechtigten durch einen Gebührenbescheid über eine anstehende Zahlung informiert.
Die Genehmigung der Dokumente erfolgte durch die Kirchenverwaltung und durch die bischöfliche Finanzkammer.
Ab 1. September 2021 liegen die neue Friedhofssatzung und die Gebührenordnung im Pfarrbüro zur öffentlichen Einsicht auf.
Kirchenverwaltung Haiming